WIRTSCHAFTSRECHT/TOURISTIKRECHT
Wir nehmen Gesellschaftsgründungen, vornehmlich als als S.L.
(spanische GmbH), zum Betrieb eines Unternehmens
(-teils) oder als Halterin einer Immobilie einschließlich
eventuell nötiger verwaltungsrechtlicher Konzessionen vor.
Vertragsentwicklung und Betreuung zwischen Leistungsträger
und Reisveranstalter.
SPANISCHES IMMOBILIENRECHT:
Wir beraten Sie beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien.
Betreuung von Immobilien in Spanien: z.
B. Einholen von Information im Grundbuchamt zur sicheren Feststellung
der Eigentümerverhältnisse und von Belastungen. Wenn Sie
eine Immobilie in Spanien zu erwerben
beabsichtigen oder verkaufen möchten,
wickeln wir für Sie vor Ort und in Deutschland alle nötigen
Formalitäten ab.
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Insbesondere Kontrolle der Rechtsverhältnisse zur Comunidad,
Abrechungen. Wir vertreten Sie auf Eigentümerversammlungen
nach dem spanischen Wohnungseigentumsgesetz (LPH). Spanisches
Mietrecht: Mietrechtsverhältnisse, Rechte und Pflichten
von Mieter und Vermieter, Gestaltung von Mietverträge, Timesharing
und dessen Rückabwicklung.
SPANISCHES ERBRECHT
Beratung bei der Planung der Vermögensnachfolge, vor allem
wenn, Sie über Vermögen in Spanien
verfügen oder in Spanien wohnhaft sind. Relevant auch fü
deutsche Staatsangehörige, die mit einem spanischen Staatsangehörigen
verheiratet sind.
FAMILIENRECHT
Gemischt-nationale Eheschließung; Sie können sich über
folgende Punkte beraten lassen: Möglichkeiten der Anwendung
des spanischen bzw. deutschen Rechts. Güterstand, Eheverträge,
Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht.
Des Weiteren betreiben wir Inkasso und
vollstrecken Forderungen
aus grenzüberschreitenden Lieferungen auch im Ausland.
VERKEHRSRECHT:
Wir übernehmen die Abwicklung von Schadensfällen in Spanien
und Deutschland.
Im Übrigen: Wer seinen Lebensmittelpunkt
nach Spanien verlegen und dort ein Geschäft betreiben möchte,
sollte vorher soweit wie möglich die nötigen Genehmigungen
einholen.
Wir beraten Sie gerne.
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