Auf dem Gebiet des deutschen Rechts
sind wir mit Schwerpunkt im Erbrecht,
Familienrecht und Vertragsrecht
tätig.
Im Wirtschaftsrecht insbesondere im Wettbewerbssrecht
(Abmahnungen etc.) sowie im gewerblichen Rechtschutz (Urheberrecht,
Markenrecht) und Arbeitsrecht.
Daneben beatworten wir Fragen des Rechts der
neuen Medien (Internetrecht/EDV-Recht/Datenschutz).
Im Internationalen Privatrecht prüfen wir für
unsere Mandanten, welches Recht zur Anwendung kommt und wie eine
günstige Gestaltung gewählt werden kann.
Das gilt genauso für das Tourismusrecht und Reiserecht.
Unter Privatrecht fällt die Durchsetzung der Ansprüche
aus den benannten Rechtsgebieten, also das Prozess-
und Zwangsvollstreckungsrecht. Wir erwirken
wir Mahnbescheide gegen innländische und ausländische
Schuldner.
Welchem Rechtsgebiet eine Rechtsfrage zugerechnet werden kann,
ist oftmals schwierig abzugrenzen; daher ist es unser Anliegen,
jeden Fall möglichst umfassend und
erschöpfend unter allen in Frage kommenden rechtlichen und
tatsächlichen Aspekten zu analysieren und zu lösen. Nur
so kann für jeden Mandanten eine optimale
Betreuung seines Anliegens erreicht werden
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